Ihr kompetenter und preisgünstiger Partner
beim Thema Sicherheit im Aufzug

Die Aufzugwärter

Mit unserer APP wird die regelmäßige
Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle
für Ihren Aufzugwärter zum Kinderspiel!

Die Vorteile unserer APP auf einen Blick:

  • Unsere APP erinnert die Aufzugwärter an fällige Prüfungen und führt sie Schritt für Schritt durch alle Prüfpunkte – inkl. ausführlicher Prüferanweisungen.
  • Unsere APP meldet Ihnen alle festgestellten Mängel sofort nach jeder Inaugenscheinnahme per Mail
  • Unsere APP übernimmt den gesamten Verwaltungsaufwand der Organisation, Kontrolle und Dokumentation der Prüfungen inkl. der Archivierung Prüfprotokolle
Wir bieten allen Immobilienverwaltern und Hauseigentümern
Lösungen zum Thema Aufzugsicherheit.

Gerne erstellen wir Ihnen ein kostengünstiges Angebot
und beraten Sie persönlich unter:

+49 152 - 548 958 00
Gemäß § 2 Abs. 2 der BetrSichV gilt jegliche Nutzung von Aufzügen als eine Verwendung des „Arbeitsmittels“ Aufzug.

Unsere Leistungen für Sie

Gemäß § 2 Abs. 2 der BetrSichV gilt jegliche Nutzung von Aufzügen als eine Verwendung des „Arbeitsmittels“ Aufzug.

Über die laufende Wartung und die jährliche TÜV-Prüfung hinaus müssen alle Betreiber von Personenaufzügen mindestens einmal pro Monat eine „Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle“ durch fachkundige Personen veranlassen und diese fälschungssicher dokumentieren.

Bei Zuwiderhandlungen drohen Ordnungsstrafen und strafrechtliche Verfolgung.

MIT UNSERER APP WIRD DIE REGELMÄSSIGE INAUGENSCHEINNAHME UND
FUNKTIONSKONTROLLE FÜR IHREN AUFZUGWÄRTER ZUM KINDERSPIEL:

Die Kosten der Tätigkeit des Aufzugswärters (laufende Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle) gehören zu den Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege des Aufzugs, die gemäß § 2 Nr. 7 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umgelegt werden können.

AUFZUGWÄRTER GmbH – Preisliste

Um unsere Preise besonders günstig gestalten zu können, müssen wir den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich halten. Die angegebenen Preise basieren daher auf der Nutzung des Lastschriftverfahrens. Selbstverständlich erhalten Sie immer eine Rechnung.

Falls Sie die Rechnungen per Überweisung zahlen wollen, und uns keine Erlaubnis zum Abbuchen der Nutzungsgebühren im Lastschriftverfahren erteilen, erhöht sich die Nutzungsgebühr um € 10,– pro Rechnung + gesetzl. MwSt (bei 19% € 1,90 = € 11,90 Brutto).

Für die Nutzung der AUFUGWÄRTER-APP bieten wir Ihnen 3 verschiedene Preismodelle an. Bei den Preismodellen BASIS und STANDARD erhalten Sie einen Monat kostenlos zum Testen. Zum Ablauf des kostenlosen Testmonats können Sie schriftlich oder per Mail kündigen.

BASIS:€ 99,– pro Jahr + gesetzl. MwSt (bei 19% € 18,81 = € 117,81 Brutto)
Anzahl Aufzüge:max. 5
Anzahl Aufzugprüfer:max. 2
Anzahl Anwesen:max. 3
 
STANDARD:€ 199,– pro Jahr + gesetzl. MwSt (bei 19% € 37,81 = € 236,81 Brutto)
Anzahl Aufzüge:max. 25
Anzahl Aufzugprüfer:max. 25
Anzahl Anwesen:max. 25
Erweiterungsfähig in Paketen von je 10 Aufzüge/Aufzugprüfer/Anwesen
Preis pro Erweiterungspaket: € 69,– pro Jahr + gesetzl. MwSt (bei 19% € 13,11 = € 82,11 Brutto)
 
PREMIUM:€ 40,– pro Jahr/Aufzug + gesetzl. MwSt (bei 19% € 7,60 = € 47,60 Brutto)
Das Preismodell PREMIUM ist frei skalierbar. Beim Preismodell PREMIUM wird für jedes Anwesen eine gesonderte Rechnung erstellt, und der jährliche Rechnungsbetrag kann für jedes Anwesen von einem gesonderten Konto abgebucht werden.
 

Weitere Leistungen (Auf Wunsch):

Erstmalige Erstellung Notfallpläne (inkl. Ausdruck und Versand von 2 Stk.) [selbstklebend im Format 70 bzw. 101 mm breit x 160 mm hoch, zum Anbringen in der Aufzugkabine und Außen an der Hauptzugangsstelle]:
€ 45,– + gesetzl. MwSt (bei 19% € 8,55 = € 53,55 Brutto)

Änderung bestehender Notfallpläne (inkl. Ausdruck und Versand von 2 Stk.):
€ 25,– + gesetzl. MwSt (bei 19% € 4,75 = € 29,75 Brutto)

Die Notfallpläne können wir immer kurzfristig erstellen.

Dateneingabe:
Das Eingeben der Daten ihrer Aufzüge, Anwesen und Aufzugprüfer in die APP machen Sie üblicherweise selbst. Das ist ganz einfach. Auf Wunsch übernehmen wir diese Eingaben, wenn sie uns die entsprechenden Daten übermitteln (Preis pro Aufzug € 25,– + gesetzl. MwSt [bei 19% € 4,75 = € 29,75 Brutto]).

Bestellformular (Derzeit nur als PDF-Formular)

Informationen zur Betriebssicherheit

Mit der aktuellen Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Gesetzgeber die Vorschriften für ALLE Betreiber von Aufzugsanlagen deutlich verschärft. Wie der Begriff „Betriebssicherheitsverordnung“ nahelegt, regelt diese Verordnung primär Verpflichtungen für Arbeitgeber, welche dem Schutz der bei Ihnen Beschäftigten Personen und aller übrigen Personen, die z.B. als Kunde oder Geschäftspartner dienen – insbesondere wenn diese Maschinen bzw. Geräte des Arbeitgebers nutzen (wie z.B. Aufzüge). Bislang war es strittig, inwiefern hiervon Aufzugsanlagen in Wohnhäusern oder gemischt genutzten Häusern bzw. in Eigentümergemeinschaften betroffen sind.

Mit der Novellierung der BetrSichV wurde nun Klarheit geschaffen:

Alle Aufzüge in allen Häusern fallen unter die Vorschriften der BetrSichV.

Dies gilt auch für Lastenaufzüge wie z.B. Müllaufzüge, Autoaufzüge etc.

Betreiberpflichten (TRBS 3121 - 3.3)

(3) Der Betreiber hat eine oder mehrere Personen, die über die notwendige Zuverlässigkeit und das erforderliche Sicherheitsbewusstsein verfügen, zu beauftragen,

(Nach § 4 Abs. 4 der BetrSichV müssen die Funktionskontrollen dokumentiert werden.)

(4) Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Betreiber zu melden.

(5) Sind an der Aufzugsanlage Mängel vorhanden, durch die Personen gefährdet werden, ist die Anlage außer Betrieb zu setzen und die Gefahrenstellen zu sichern.

Unterlagen zum Download

Weitere Informationen rund um das Thema Betriebssicherheit und den Aufgaben des Aufzugswärters entnehmen Sie bitte unseren hier angebotenen Unterlagen:

Individuelles Angebot

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